Lieblingstier •

Andere

Die Haltung von Tieren in einer Mietwohnung hängt vom Mietvertrag und der Art des Tieres ab. Grundsätzlich sind Kleintiere wie Hamster, Meerschweinchen, Wellensittiche und Zierfische immer erlaubt, solange sie nicht zu viele sind oder zu Störungen führen. Für Hunde und Katzen braucht man meistens die Einwilligung des Vermieters, die er ohne besonderen Grund verweigern kann. Exotische Tiere wie Schlangen oder Spinnen dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters und einer Bewilligung des kantonalen Veterinäramts gehalten werden.

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